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Altanschließer: Es ist wie Weihnachten. Endlich kommt das Recht zum Bürger.

Das Bundesverfassungsgericht BVerfG stellt den Rechtsstaat wieder her!

Unser Rechtsempfinden hat es uns schon immer gesagt: Eine Verjährung von öffentlichen Forderungen kann nicht beliebig lange nach hinten verschoben werden. Und Gesetzen, hier dem Kommunalabgabengesetz Brandenburg, darf kein Paragraph (getarnt als Präzisierung) "untergeschoben" werden, der eine Rückwirkung entfalltet, der verjährte Ansprüche wieder aufleben lässt, weil die Landesregierung meint, sie brauche das Geld ("aus fiskalischen Gründen")

Uns ist wichtig klarzustellen, dass sich die Altanschließer einem Beitrag zur Beteiligung an den Modernisierungskosten des Netzes niemals verweigert hätten, aber die Verwaltungen haben 14 Jahre lang die Chance für einen fairen Ausgleich vertan!

Um es aus unserer Sicht auf den Punkt zu bringen: Die Verwaltungen der Kommunen, der Zweckverbände, die zuständigen Ministerien und selbst das Oberverwaltungsgericht haben sich nicht an bundesdeutsches Recht gehalten. Wir bedauern das sehr und hoffen, dass zumindest auf Verwaltungsebene (auch personelle und haftungsrechtliche) Konsequenzen gezogen werden.

Siehe die Pressemitteilung 94/2015 des BVerfG vom 17.12.2015, zum Urteil v. 12.11.2015 1 (BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-094.html

Was bedeutet das für Sie? Sofern Sie Widerspruch eingelegt haben, werden Sie die entrichteten "Altanschliesser"-Beiträge in hoffentlich naher Zukunft zurückerhalten.