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Verkehrsicherungspflicht: Ja, aber nicht so!

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Sturm Kyrill) war von der Stadt beabsichtigt, einen Überlauf-/Entwässerungsgraben "verkehrssicher" zu gestalten. Die betroffende Fläche, ein Kleinod in der Landschaft, wurde rücksichtslos gerodet, so dass nur drei kleine einzele Bäume verschont blieben. Selbst alle fingerdicken Jungpflanzen wurden ausnahmslos entfernt. Auch wenn es rechtlich ok sein sollte, so ein Kahlschlag gehört sich nicht.

Umweltsch(m)utz á la Teltow. Oder: Die Stadtverwaltung -- unser Vorbild!


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