Aufstellungsbeschluss: B-Plan-Lessingstraße
Grünflächen, Sträucher oder gar Bäume: Und wieder, wie bisher, auch bei aktuellen B-Planungen gilt in Teltow weiter die Regel: Grün bleibt unerwünscht! ... und täglich grüßt das Murmeltier ...
In der Juli-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 51 gefasst. Er umfasst die Kleingärten an der Lessingstraße im Süden von Seehof. (Die Kleingärtner haben die schriftliche Zusicherung des Eigentümers, dass sie ihre Parzellen bis zu 10 Jahre nach Inkrafttreten des B-Plans weiter bewirtschaften können.)
Im Aufstellungsbeschluss findet sich folgender Text (Zitat):
Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes ist der Beschluss der SW über den städtebaulichen Entwurf vom 9.1.2006. Hierin wird zur Einbindung in die umgebenden Strukturen eine geringe Verdichtung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 vorgesehen und die Reduzierung der öffentlichen Grünflächen auf das notwendige Maß (z. B. Spielplatz sowie dessen Verlagerung auf die südliche Seite der Osdorfer Straße).
Wir legen der Verwaltung sehr ans Herz, das notwendige Maß an dem Bedarf der Menschen und der Umwelt in Teltow und nicht an ggf. vorhandenen gesetzlichen (Minimal-)Vorschriften festzumachen. (Was wohl leider zu befürchten ist.)
Wir begrüßen den Grundsatz "geringe Verdichtung", nur bei einer GRZ von 0,2 sehen wir diese nicht mehr als gegeben an. Die GRZ von 0,2 ist die Obergrenze laut FNP, hier in der Randlage von Seehof sehen wir keinen Grund diese Grenze auszureizen. Was bedeutet die GRZ von 0,2? Es bedeutet, dass 0,2 = 20% des Grundstücks durch das Haus versiegelt werden können. Ein Beispiel: Bei einem Grundstück von 500 m² Größe kann eine Fläche von 20% = 100 m² für den Hausbau versiegelt werden. Erfahrungsgemäß kommen dann für Garage/Carport ca. weitere 50 m² versiegelte Fläche hinzu. Hinzu addieren sich gepflasterte Flächen für Stellplätze/Zufahrt/Terrasse/Gartenwege von ca. 100 m². Daraus resultieren 250 m² (macht 50% des Grundstücks), die für das Grün langfristig verloren sind. Platz für größere Bäume findet man in solchen Wohngebieten nicht mehr. Zum Vergleich: Die meisten Seehof-Grundstücke aus den 30iger Jahren haben eine GRZ von 0,11 bis 0,13!
Die Stadtverordneten fordern wir auf, solche pauschalen Formulierungen, die die Sensibilität zum Schutz der Umwelt vermissen lassen, grundsätzlich abzulehnen.