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PNN v. 2007-08-08

Abgesang für Beethovenwald: Innerörtlicher Baumbestand in Stahnsdorf wird nicht unter Schutz gestellt – Bebauung wäre möglich. Von Peter Könnicke

Stahnsdorf - Das Beethovenwäldchen in Stahnsdorf wird aller Voraussicht nach nicht unter Schutz gestellt. Der Antrag einer Bürgerinitiative, das von Potsdamer Straße, der Friedensallee sowie der Beethoven- und Tschaikowskistraße umrahmte Areal als Erholungswald auszuweisen, wird von den zuständigen Behörden keine Zustimmung erhalten. Nach PNN-Informationen hat die Untere Forstbehörde in Belzig abgelehnt, die etwa ein Hektar große Fläche zum geschützten Waldgebiet zu erklären. Das für Forstpolitik zuständige Referat des Landesumweltministeriums, die letztlich entscheidende Behörde, wird der Empfehlung aus Belzig folgen. „Ich glaube nicht, dass wir zu einer anderen Erkenntnis kommen werden“, sagte eine Mitarbeiterin gestern gegenüber den PNN. Den Wald nicht unter Schutz zu stellen, „ist kein eklatanter Verstoß gegen die Forstwirtschaft“, heißt es.

Das Waldstück ist Privatbesitz. Die 14 Parzellen gehören acht Eigentümern, die einen Teil des Areals in Bauland umwandeln wollen. Die Absicht hat die Anwohner in den angrenzenden Straßenzügen in Alarmbereitschaft versetzt: Sie fürchten den Verlust ihrer „grünen Oase“. Um das Wäldchen zu retten, formierte sich eine Bürgerinitiative.

Ihre Bebauungspläne – entlang der Straßenfronten sollen Häuser entstehen – stützen die Eigentümer auf eine notarielle Vereinbarung aus dem Jahr 1929. Damals hatte die Gemeinde dem Eigentümer – einem Landwirt – „die ausnahmsweise Befreiung vom Bauverbot für das Grundstück erteilt“.

Die Bürgerinitiative hat in den vergangenen Monaten reichlich Material gesammelt, das eine Bebauung verhindern und den Erhalt das Waldes – am besten mit Schutzstatus – befördern soll. So machte sie auf zwei Gerichtsurteile aus den Jahren 1997 und ’98 aufmerksam, die eine schon einmal angestrebte Bebauung des Areals für unzulässig erklärten. Das Gericht sah die vor fast 80 Jahren vertraglich fixierten Zusagen als verjährt. Auch eine Baulücke, wie sie einer der Eigentümer in seinem Baubegehren zu schließen gedachte, vermochten die Richter nicht zu erkennen. Vielmehr ließe das Waldstück eine klare Zäsur zur benachbarten Bebauung erkennen. Zudem ermittelte die aufgeschreckte Bürgerschaft einen Vorentwurf eines Grünordnungsplans für Stahnsdorf, der im Jahr 2001 erstellt worden war. Die darin betonte „hohe Bedeutung einiger Restwälder in der Ortslage für die Wohnqualität“ in Stahnsdorf wurde auch explizit für das Beethovenwäldchen in Anspruch genommen. Der Plan kam jedoch nicht über das Stadium des Vorentwurfs hinaus, er wurde nie umgesetzt. Schließlich errang die Bürgerinitiative einen Teilerfolg: Das Wäldchen wurde in diesem Jahr von der mittelmärkischen Naturschutzbehörde vorläufig unter Schutz gestellt – bis die Zukunft des Areals geklärt ist.

Dafür sorgte inzwischen die Ortspolitik. Mit ihrer knappen Mehrheit in der Stahnsdorfer Gemeindevertretung setzte die Fraktion von CDU, FDP und Wir Vier vor einigen Wochen durch, das Beethovenwäldchen im Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) als Bauland auszuweisen. Zudem, so die Mehrheitsfraktion, sollte die Gemeinde ihr Einvernehmen zur Unterschutzstellung des Waldes verweigern. Bereits im Frühjahr hatte die örtliche CDU für einen Kompromiss plädiert: Lediglich die Bäume entlang der Straßenfronten sollen einer Bebauung weichen, die restlichen 75 Prozent des Kiefernbestandes können stehen bleiben. Denn verwerten wollen die Eigentümer die Flächen auf alle Fälle – wenn nicht als Bauland, dann durch massiven Holzeinschlag. „Mit dem Kompromiss könnte ein Großteil des Waldes erhalten bleiben“, argumentierte CDU-Ortschef Peter Weiß.

In dem von der Verwaltung im Frühjahr eingebrachten FNP-Vorentwurf war das Beethovenwäldchen als Grünfläche gekennzeichnet. Durch die erkennbare, wenn auch knappe Mehrheit gegen diese Nutzung des Areals zog Bürgermeister Gerhard Enser (CDU) den Vorentwurf zurück. Mit „Klarstellungen“, wie Enser sagt, liegt das Papier nun wieder vor: Das Wäldchen ist längs der Potsdamer Allee und der Beethovenstraße nun als Bauland deklariert.

Im Umweltministerium genießt in diesem Fall die kommunale Planungshoheit einen hohen Stellenwert. An die favorisierten Festlegungen im FNP-Vorentwurf fühlt sich Behörde gebunden. Ein reiner Walderhalt, wie ihn die Bürgerinitiative fordert, sei zudem gar nicht möglich, heißt es. „In 30 Jahren wäre diese Maßgabe nicht mehr umzusetzen“, so eine Mitarbeiterin. Den älter werdenden Baumbestand und das jetzige Waldbild zu erhalten sowie die Verkehrssicherunsgpflicht zu gewährleisten, wäre zu aufwendig. Es sei zu akzeptieren, dass die Ortspolitik offenbar andere städtebauliche Prioritäten für das Umfeld befürworte. Auch der Fakt, dass eine Mehrheit der Stahnsdorfer Volksvertreter einen Schutzstatus für den Wald nicht will, sei zu respektieren.

Bei der Bürgerinitiative reagierte man gestern erstaunt und enttäuscht. Sie hat ungefähr 600 Mitglieder.