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MAZ v. 2007-07-07

Stahnsdorfer [korrekter: Mehrheit der Gemeindevertreter aus CDU und "Wir Vier"] lehnen Schutz eines Waldes [des Beethovenwäldchen] ab: [Mehrheit der] Gemeindevertreter [aus CDU und "Wir Vier"] wollen Randbebauung/Entscheidung [der Forstbehörde] über Status noch im Juli (HEINZ HELLWIG)

CDU und "Wir Vier" lehnen Anerkennung des gesamten Beethovenwäldchens als Erholungswald ab, sie wollen die Randbebauung! Alle Beteiligten warten nun mit Spannung auf die Entscheidung der Forstbehörde über den Erholungswald.

Hier der Artikel:


STAHNSDORF • Eine Anerkennung des gesamten "Beethovenwäldchens" zwischen
der Potsdamer Allee, der Friedensallee, der Tschaikowsky und der Beethovenstraße als geschützter Erholungswald lehnt die Stahnsdorfer Gemeindevertretung mit der Stimmenmehrheit von CDU und "Wir Vier" ab. Diese hätten damit die privaten Interessen einer Handvoll Eigentümer, die die etwa einen Hektar große Fläche bebauen wollen, über den Protest von mehr als 500 Anhängern der Bürgerinitiative "Beethovenwäldchen" gestellt, interpretierte  SPD-Fraktionsmitglied Michael Kortz das Abstimmungsergebnis in der Sitzung am Donnerstag. Die Bürgerinitiative hatte im Februar den Schutzantrag für den Wald an das Amt für Forstwirtschaft gerichtet. Dieses forderte darauf hin Stahnsdorf zu einer Stellungnahme auf.

Zu Beginn der Sitzung ließ Bürgermeister Gerhard Enser überraschend den ursprünglichen Beschlussentwurf gegen den eingangs genannten Vorschlag austauschen. In der geänderten Vorlage wurde die bisherige Forderung der Gemeinde plötzlich gestrichen, die Randbereiche entlang der Potsdamer Allee sowie an der Beethovenstraße für ein Mischgebiet bzw. eine Bebauung aus dem Schutzstatus heraus zu nehmen. Genau dafür setzen sich CDU und "Wir Vier" seit Beginn der Diskussion zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes im Vorjahr ein. Das Potsdamer Verwaltungsgericht dagegen hatte bereits 1997/98 nach zwei Klagen von Waldeigentümern gegen die Gemeinde bzw. den Landkreis festgestellt, "dass etwaige (frühere) vertragliche Ansprüche nach § 195 BGB ... auf Erteilung der begehrten Genehmigung ... bereits 1959 verjährt waren..." und danach auch niemand mehr Ansprüche geltend gemacht habe.

Den Sinneswandel der Verwaltung begründete Enser mit "weiteren Prüfungen und Gesprächen mit der Forstwirtschaft". Demnach könnten durch eine Bebauung die Mindestgröße für einen Erholungswald unterschritten und das "Beethovenwäldchen" zur Grünanlage degradiert werden. Sollte die Forstbehörde den Antrag der Bürgerinitiative ablehnen, bliebe das Areal nach zweijährigem Ablauf der vorläufigen Sicherstellung ein Wald im Sinne des entsprechenden Gesetzes, der von den Eigentümern zu bewirtschaften wäre. Außerdem habe Enser in jüngster Zeit knapp 60 offene Briefe erhalten, deren Adressaten ihn aus verschiedenen Gründen auffordern, sich für den Erhalt der Bäume einzusetzen.

Das Stahnsdorfer Votum wollte der Forstteamleiter für die Forsthoheit, Marek Rothe, gegenüber der MAZ nicht kommentieren. Bis zum 12. Juli müssen die Stellungnahmen der Eigentümer, der Bürgerinitiative und der Gemeinde als Interessengruppen im Amt für Forstwirtschaft eingetroffen sein. Dann werde noch in diesem Monat über den Schutzstatus entschieden, so Rothe.

Hier finden Sie den Artikel im Original:

http://www.biwis.de/medien/2007-07-07_maz.pdf